Neue Coronaregeln

Ab heute, den 23. August gilt die 3G-Regel. Geimpfte, genesene oder getestete Personen dürfen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe aufsuchen. Dazu kommen auch die Innengastronomie, der Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen sowie die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, beim Sport im Innenbereich und bei Beherbergung. Dies gilt für alle ab sechs Jahren generell und darüber hinaus für Schüler, weil sie im Rahmen eines Schulkonzepts regelmäßig getestet werden.

Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, benötigen einen Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt).
Dabei können die Länder vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

Körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie Wellnessbetriebe sind unter Auflagen zur Hygiene, mit Kontaktdatenerfassung und unter Nutzung medizinischer Masken geöffnet. Es gilt die 3G-Regel. Danach haben geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt. Ein Testkonzept für das Personal wird vorausgesetzt. Die Regelungen vor Ort trifft das jeweilige Bundesland.

Die konkreten Regeln für den Sport treffen ebenfalls die Bundesländer. Ist die 7-Tage-Inzidenz in einer Region stabil unter 50 Neuinfektionen, können Länder kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich erlauben. Grundsätzlich gilt die 3G-Regel. Danach haben geimpfte, genesene oder getestete Personen freien Zutritt zum Sport im Innenbereich.
Bei Inzidenzen über 50 können die Länder Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten zulassen. Auch Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen kann erlaubt werden. Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen können bei niedrigen Infektionszahlen geöffnet werden, entscheidend sind die Regelungen der Bundesländer.

Bitte schauen Sie auf der Webseite Ihres Landratsamtes nach, welche Regellungen für Sie gelten. Nicht alle Regionen sind in gleicher Weise vom Coronavirus betroffen – regionale Besonderheiten und epidemiologische Lagen machen es deshalb notwendig, dass die Länder und Landkreise auf die jeweilige Situation vor Ort reagieren.

Corona-Regeln in den Bundesländern (bundesregierung.de)

 

 

 

 

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