Verschärfung der Corona-Regelungen
Leider wurde die prognostizierte nächste Corona Welle jetzt Realität. Und wir haben wieder mit weiteren Einschränkungen zu leben.
Es ist nun die Krankenhausampel für Sie maßgeblich, die in Ihrem Bundesland festgeschrieben wird:
Krankenhausampel „gelbe Stufe“:
- Maskenstandard: FFP2-Maske in geschlossenen Räumen
- 3G plus-Regel (d.h. geimpft, genesen oder PCR-getestet) für Kunden, Inhaber und Mitarbeiter körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudio, Massage) und der Gastronomie
- 3G Regel für außerschulische Bildungsangebote
Krankenhausampel „rote Stufe“ oder sog. „Hotspot“:
- Grundsatz: überall dort, wo bislang 3G galt, gilt dann 2G § Ausnahme: Für Kunden, Inhaber und Mitarbeiter von Betrieben, die körpernahe Dienstleistungen erbringen (Friseur, Kosmetiker, Fußpflege, Nagelstudio, Massage) und von Gastronomiebetrieben gilt weiterhin die 3G Plus-Regel (d.h. geimpft, genesen oder PCR-getestet) § Für alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten einschließlich des Inhabers, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt mit anderen Personen (Kunden, andere Mitarbeiter) haben, gilt für Inhaber und Mitarbeiter die 3G-Regel. Ausgenommen ist hiervon lediglich der Handel § 3G Regel für außerschulische Bildungsangebote Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am 08.11.2021 bekannt gemacht, dass für ganz Bayern ab Dienstag, 09.11.2021 die rote Stufe gelte.
Körpernahe Dienstleistungen, worunter auch die Wellnessmassagetätigkeit fällt, hängt nun von der Krankenhausampel ab und welche Stufe das Gesundheitsamt Ihres Bundeslandes veröffentlicht..
In Sportanlagen sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wo bislang 3G gilt, dürfen nur nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Außerdem müssten ungeimpfte oder nicht genesene Dienstleister mit Kundenkontakt dann zweimal pro Woche einen negativen PCR-Test vorlegen.
Hier finden Sie eine gute Zusammenfassung.