Beschluss vom 06.05.20
Am 06.05.2020 wurde dieser wichtige Beschluss gefasst, v.a. der Punkt 14 ist für die meisten Mitglieder relevant, die Schrittweise Öffnung der Kosmetik- und Wellnesseinrichtungen obliegt wegen der unterschiedlichen Regionalen Infektionszahlen den Ländern. Bitte schauen Sie daher auf der Webseite Ihres Landes nach, welche Regelungen nun für Sie gelten.
Hier finden Sie den Link auf den Beschluss vom 06.05.2020 der Bundesregierung mit den Bundesländern
Die schrittweise Öffnung der Kosmetik- und Wellnesseinrichtungen obliegt wegen der unterschiedlichen Regionalen Infektionszahlen den Ländern. Bitte schauen Sie daher auf der Webseite Ihres Landes nach, welche Regelungen nun für Sie gelten.
In der Regel ist dies in den aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen geregelt, wie z.B. in der von Bayern https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
Wikipedia stellt auch eine Liste zur Verfügung https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_infolge_der_COVID-19-Pandemie_erlassenen_deutschen_Gesetze_und_Verordnungen
Stand 08.05.20